Ab sofort 2G – Regel beim KSV

18.11.2021

Um den aktuellen Ankündigungen des Landes NRW vorwegzugreifen und unsere Mitglieder bestmöglich zu schützen, haben wir uns dazu entschlossen, ab Donnerstag in allen Trainings- und Veranstaltungsbetrieben vorerst bis auf weiteres mit der 2-G-Regel fortzufahren.

Dies bedeutet, dass unsere Sportstätten nur für Geimpfte und Genese zugänglich sind. Leider ist ein anderer Schritt aus unserer Sicht aktuell nicht mehr sinnvoll. Wir hoffen damit, den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die Gesundheit unserer Mitglieder/Sportler/Helfer steht derzeit an höchster Stelle – wir bitte euch, dies zu respektieren.

Alle Übungsleiter sind angewiesen, ab Donnerstag, dem 18.11. die Sportler in ihren Gruppen auf die 2G-Regel zu überprüfen (Impf- bzw. Genesen-Nachweis).
Ausgenommen sind aktuell davon Kinder und Jugendliche bis einschließlich 12 Jahre. 13-17-Jährige haben einen Schülerausweis vorzulegen.

Sprecht uns bei Rückfragen dazu gern an. Bleibt gesund und kommt gut mit uns durch diese Corona-Winterzeit.

Euer KSV-Vorstand