Trainingsbetrieb ab 31.05. wieder möglich

30.05.2021

Liebe Mitglieder,

wir sind sehr glücklich darüber, euch die aktuellen Lockerungen zum Trainingsbetrieb übermitteln zu können. vom SSV bekamen wir aufgrund der derzeit stetig fallenden Corona-Inzidenzen für den Raum Witten nun die Nachricht, dass ab dem kommenden Montag (31.05.) der Trainingsbetrieb unter unten aufgeführten Bedingungen in unseren Hallen wieder aufgenommen werden kann.

Bitte beachtet, dass die ausgelegten Teilnehmerzettel vollständig ausgefüllt werden. Den Übungsleitern ist ein aktueller Nachweis auf „GGG“ (vor max. 24 Std. negativ getestet Getestet – Genesen – Geimpft) vor Beginn des Trainings vorzulegen. Die Teilnehmerzettel mit den eingetragenen Daten verbleiben 14 Tage beim Vorstand und werden dann datengerecht entsorgt. Das nächtsgelegene Testzentrum ist direkt vor unserer Haustür (Wittener Werkstadt)

Auch der inzwischen gewohnte Umgang mit dem Desinfektionsmittel ist bei den Einheiten weiterhin zu beachten. Ebenso ist darauf zu achten, dass ausschließlich Vereinsmitglieder am Trainingsbetrieb teilnehmen und die maximalen Teilnehmerzahlen nicht überschritten werden. Besonderheit beim Ringen: Hier werden wir in dieser ersten Phase mit begrenzter Teilnehmerzahl nur Sportler trainieren lassen können, die aktiv in einer unserer Mannschaften ringen. Bei weiteren Lockerungen können wir auch hier zu gegebener Zeit Ringern, die Mitglied bei uns sind, das Training wieder ermöglichen. NRW-Kadertraining und Mannschaftstraining ist untereinander nicht mischbar. Somit bleibt es aktuell bei den einzelnen Trainingstagen für Kaderathleten bzw. reinen Mannschaftsringern

 

„Unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzverordnung dürfen die Hallen am dem 31. Mai 2021 wieder durch die Vereine genutzt werden.“

Hinweis zu den vorgeschriebenen Coronatests:

  • Zugelassen sind nur Tests von offiziellen und angemeldeten Teststellen und bescheinigte Schultests. Private Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder, die noch nicht die Schule besuchen sind ebenso wie Genesene und Geimpfte von der Testpflicht ausgenommen.

Wesentliche Änderungen sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 28. Mai 2021) bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 vor:

Sport auf Außensportanlagen:

  -  keine Begrenzung der Personenzahl für kontaktfreien Sport
  -  Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

Kontaktsport drinnen:

  •   -  maximal 12 Personen
      - 
    bestätigter negativer Schnell - oder Selbsttest (anerkannt nach Coronatestverordnung)
      - 
    einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der Teilnehmer)
     

Kontaktfreier Sport drinnen:

  •   -  keine Begrenzung der Personenzahl
      - 
    bestätigter negativer Schnell - oder Selbsttest (anerkannt nach Coronatestverordnung)
      - 
    einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der TN)
     

Grundsätzliche Regelungen für Sport im Freien und Drinnen (ohne Schwimmbäder):

  • Duschen, Umkleiden und Gesellschaftsräume bleiben in/auf den städtischen Sportanlagen zunächst geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.

Die Lehrschwimmbecken und Hallenbäder werden voraussichtlich ab dem 7. Juni 2021 zur Verfügung stehen. Die Umsetzung zur Öffnung der Bäder (Voraussetzungen, Reinigungsintervalle, etc.) wird aktuell noch geklärt – sobald uns hierzu Neuigkeiten vorliegen, werden wir die schwimmsporttreibenden Vereine weiterhin darüber informieren.

Der gesamte Sportbetrieb ist nur unter Einhaltung der geltenden Verordnungen gestattet. Die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher Auflagen liegt bei den Vereinen.

Wir bitten auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und auf bestehende Hygienekonzepte zurückzugreifen.

Sollten sich die Trainingsmöglichkeiten ändern, werden wir euch direkt darüber informieren.

Euer KSV-Vorstand